Jedes Jahr wieder – schon kurz auf die Weihnachtsfeiertage folgt das nächste Fest zum Neuen Jahr: Silvester. Seinen Namen hat der Silvestertag dem Greogrianischen Kalender zu verdanken, der 1582 festlegte, dass der letzte Tag des Jahres der 31.Dezember ist, der Todestag des Papstes Silvester. Die Tradition, das neue Jahr mit Feuerwerk zu begrüßen ist aber schon viel älter und auch in anderen Kulturkreisen verbreitet.
Allerdings gehört auch schon im Mittelalter ein Feuerwerk mit krachenden Böllern und glitzernden Raketen traditionell zum Silvester. Doch so schön der Anblick leuchtender und bunt funkelnder Feuerwerke ist, so groß sind auch die Gefahren, die die Pyrotechnik mit sich bringt.
Silvester Knaller gelten nach deutschem Recht als pyrotechnische Gegenstände und unterfallen dementsprechend dem deutschen Sprengstoffrecht. In den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes trägt der Gesetzgeber der hohen Verletzungs- und Unfallgefahr, die von Feuerwerkskörpern ausgeht, Rechnung.
Einteilung von Silveser Knaller
Die Sprengstoffverordnung unterscheidet nach der Gefährlichkeit von pyrotechnischen Gegenständen vier Klassen:
- Klasse 1: “Kleinstfeuerwerk” z.B. Knallbonbons, Knallerbsen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk. Sie sind ganzjährig verkäuflich, sogar an Jugendliche.
- Klasse 2 : “Kleinfeuerwerk” z.B. Chinaböller, kleine Feuerwerksrakten, Fontänen, Kanonenschläge, sogenannte Batterie- oder Verbundfeuerwerke mit hoher Schusszahl und unterschiedlichen Effekten sowie letztmalig auch Luftheuler (seit 2008 verboten).
- Klasse 3: “Mittelfeuerwerk” z.B. Feuerwerksraketen mit begrenzter Steighöhe und weniger Sprengmitteln als Klasse IV.
- Klasse 4: “Großfeuerwerk ” z.B. Kugelbomben für Höhenfeuerwerke, besondere Raketen für Großfeuerwerke.
- Klasse T: “Technisches Feuerwerk” lässt sich unterteilen in die Klassen T1 mit frei ab 18 Jahren erhältlichen Feuerwerkskörpern und T2, die nur an Pyrotechniker verkauft werden.
Nicht nur Menschen sind durch die Silvester Knaller gefährdet. Auch Tiere leiden während der Knaller, sowohl wegen des Lärms als auch wegen des Schwefelgeruchs im Explosionsfeld. Dieser Schwefel kann zu Schleimhautreizung mit Augenbrennen führen. “Zwar versuchen Hunde, deren Geruchsempfindlichkeit viel höher ist als die des Menschen, den Schwefel zu meiden und auszuweichen, das ist aber oft nicht möglich” erläutert der Bonner Veterinär Dr. Stefan Leopold. Er rät daher Tierbesitzern zu besonderer Vorsicht.
Verwandte Artikel
Tags: bomben, china, feuerwerk, luftheuler, Neuen Jahr, pyrotechnik, raketen, recht, silvester, sylvester, unfallgefahr, vorschriften
Kommentar zum Beitrag